Durch einen Hausnotrufanbieter wurde die Feuerwehr und der Rettungsdienst zu einer Türöffnung in die Bulacherstraße gerufen, da der Hausnotrufknopf gedrückt wurde, jedoch kein Sprechkontakt möglich war.
Für die Feuerwehr war keine weitere Tätigkeit erforderlich, da die betroffene Person die Tür eigenständig öffnen konnte.